Neu-Edingen – Neues von der Rennstrecke

 

Der Autoverkehr auf der Neckarhauser Straße ist nicht nur wegen der andauernden Lärmbelästigung ein Ärgernis für die Anwohner. Fußgänger und Radfahrer sind auf Grund der beengten Verhältnisse sowie unangemessener Geschwindigkeit der Autofahrer erheblichen Gefahren ausgesetzt. Zur Verkehrstagefahrt des Landratsamtes des Rhein-Neckarkreises im Juni 2020 hatte daher die OGL einige Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit eingereicht.

 

Unter anderem wurde angeregt, die Ampelschaltung für Fußgänger an der Kreuzung Straßburger Ring / Platanenstraße zu verändern. Vor allem Schulkinder sollten mehr Zeit haben für den Übergang sowohl in Längs- als auch in Querrichtung. Die derzeitige Phase von etwa 15 Sekunden erweist sich für Schulkinder wie auch für ältere oder gehbehinderte Menschen als zu knapp, um auch nur einen Weg sicher passieren zu können. Das Landratsamt lehnte ab, da die Erweiterung der Grünphase für Fußgänger die Leistungsfähigkeit des (Auto-) Verkehrs beeinträchtigen würde.

 

Nach den weiteren Vorstellungen der OGL sollten für Fußgänger an der Kreuzung Neue Bahnhofstraße und an der Bushaltestelle Breslauer Straße Verkehrsinseln, eingerichtet werden, damit sie möglichst gefahrlos über die stark befahrene Straße gelangen können. Dort sind oft Bahnbenutzer zum Bahnhof Neu-Edingen/Friedrichsfeld bzw. Hundehalter zu den Feldwegen unterwegs. Das Landratsamt lehnte ab: nach den Richtlinien sei nicht genug Platz für Querungshilfen vorhanden.

 

Im November 2020 haben sich Bürgerinnen und Bürger Neu-Edingens an den Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg gewendet. Die erwähnten Anregungen wurden vorgebracht. Zusätzlich wurden andere Gefahrenlagen beschrieben. So wurde bemängelt, dass trotz einer Fahrbahnbreite von teils nur 5,50 Metern ungehindert LKW-Verkehr zugelassen ist, obwohl LKW bis zu 2,50 Meter breit sind und es deswegen immer wieder zu Behinderungen kommt. Regelmäßig muss der Linienbus an den wenigen Ausweichstellen warten. Radfahrer werden bedrängt und waghalsig überholt, der gesetzliche Mindestabstand von 1,50 Metern wird kaum eingehalten. Auch ältere Schulkinder sind betroffen, da sie den Gehweg nicht benutzen dürfen. Zu alledem gilt tagsüber die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, angesichts der beengten Verhältnisse unhaltbar. Nachts gilt zwar seit einigen Monaten Tempo 30/h, jedoch nur in wenigen und kurzen Abschnitten. Beide Beschränkungen werden praktisch nicht überwacht. Man darf gespannt sein, wie die Behörde auf die Petition reagiert. (K.S)