Tempo 30 in Edingen-Neckarhausen - was lange währt ….

Artikel der OGL im Mitteilungsblatt vom 23.07.2020

Auch die „gewöhnlich gut unterrichteten Kreise“ waren überrascht, als vor kurzem die neuen Verkehrszeichen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angebracht wurden. Das neue Tempolimit gilt nunmehr ganztags auf großen Abschnitten der Hauptstraße und der Mannheimer Straße in Edingen und auf dem überwiegenden Teil der Hauptstraße in Neckarhausen. In Neu-Edingen ist die Geschwindigkeitsbeschränkung für die Nachtzeit (von 22:00 bis 06:00 Uhr) an der Speyrer Straße inmitten der Teilstrecke angeordnet, an der sie beidseitig bebaut ist. Die Anordnung eines Tempolimits auf 30 km/h hat eine lange Geschichte, bei der wir ständig am Ball waren. Sie geht zurück auf den so genannten „Lärmaktionsplan“ (LAP), dessen erste Fassung 2015 erstellt wurde. Der LAP ist ein Fachgutachten, in dem auf der Grundlage der Verkehrsbelastung berechnet wird, ob Lärmgrenzwertüberschreitungen vorliegen. Der LAP beruht auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Diese Richtlinie ist in dem Wissen erlassen worden, dass Verkehrslärm ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt - mit schwerwiegenden Folgen wie Herzinfarkten und anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Schlafstörungen und Stress. Das war das Ergebnis einer Studie der Weltgesundheitsorganisation WHO. Im Juni 2015 haben wir die Umsetzung des Planes beantragt und dann immer wieder angemahnt. Endlich kam es dann zu Verkehrsanordnungen mit Tempo 30 durch die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt, allerdings waren die nur teilweise befriedigend. So war z.B. die Unterscheidung zwischen ganztags und Nachtzeit auf einer recht kurzen Strecke der Hauptstraße in Edingen zwar fachlich begründet, aber für die Fahrpraxis schwer nachvollziehbar. Hoffnung machte uns dann eine gerichtliche Entscheidung vom Juli 2018, nach der deutlich niedrigere Lärmgrenzwerte für ein Tempolimit maßgeblich wurden. Sie war für uns dann auch Anlass, im Oktober 2018 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu beantragen. Diese Fortschreibung hat der Gemeinderat fraktionsübergreifend unterstützt. Was lange währt, wird endlich gut: der Lärmaktionsplan wurde fortgeschrieben und in diesen Tagen endlich umgesetzt. Wer jetzt die Hauptstraße in Neckarhausen gemütlich befährt, bekommt ein völlig neues Gefühl für ein „entschleunigtes“ Fahren. Und auf der Hauptstraße in Edingen mit ihren komplizierten Verkehrsverhältnissen leistet die Geschwindigkeitsbeschränkung auch einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Nicht zufrieden sind wir mit der Situation in Neu-Edingen. Hier dürfte eine neue Verkehrsuntersuchung gegenüber den Werten von 2017 eine heute deutlich höhere Belastung ergeben und damit auch dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen, die ganztags gilt. Die Situation in der Speyerer Straße ist ohnehin sehr unbefriedigend, weil zu wenig Rücksicht auf den Rad- und Fußgängerverkehr (Schüler!) genommen wird. Wir bleiben dran (TH).