Kriterien für die Haushaltsplanung im Wettbewerb der Krisen

2021 werden die gesellschaftlichen Folgen der Weltgesundheitskrise noch sichtbarer werden als sie es heute schon sind. Diese werden sich auch auf die Haushaltsplanungen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens niederschlagen. Auch im Mitteilungsblatt ist das bereits von verschieden Autoren ausführlich beschreiben worden. Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortlichen bei den kommenden Haushaltsberatungen einen klaren Blick für die Prioritäten haben.

 

Etwas im Schatten der Gesundheitskrise entwickelt sich die Klimakrise rasant weiter. Im Gegensatz zur Gesundheitskrise gibt es aber bei der Klimakrise keine kurzfristige Hoffnung auf Lösungen. Hier besteht die einzige Hoffnung in einem konsequenten und auf lange Frist angelegten Umsteuern unsere Produktions- und Lebensweise. Beide Krisen verbinden sich, wenn es um die Kriterien für die Planung der Investivhaushalte für die kommenden Jahre geht. Das gilt für den Bund im Großen genauso wie für die Gemeinden im Kleinen. Wir denken, das Hauptkriterium sollte bei den kommenden Beratungen des Gemeinderates sein, wie man die knappen Ressourcen dafür einsetzten kann, den Ausstieg aus der CO2 Gesellschaft zu fördern, z.B. Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs und der erneuerbaren Energien, und wie man auf der anderen Seite vermeiden kann, dass man aus finanzieller Not genau befördert, was die Klimakrise weiter antreibt, z.B. weitere Flächenversiegelung. Derzeit liegt ein Haushaltsentwurf vor, in dem von Zukunftsperspektiven noch nicht viel zu sehen ist. Aber das ist weitgehend ein Verwaltungsentwurf, in dem politische Betrachtungen naturgemäß kaum vorkommen. Es wird die schwierige Aufgabe unserer Gemeindevertreter*innen sein, darüber zu debattieren, wie wir im Wettbewerb der Krisen die Zukunft unserer Gemeinde entwerfen. LR