UBL-FDP/FWV OGL DIE LINKE im Gemeinderat von Edingen-Neckarhausen

 

 

 

Herrn Bürgermeister

 

Simon Michler

 

Rathaus

 

68535 Edingen-Neckarhausen 15. Dezember 2021

 

 

 

 

 

Klimaschutz in und für Edingen-Neckarhausen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Michler,

 

 

 

wir beantragen für die Gemeinderatssitzung im Januar 2022 folgende Klimaschutzmaßnahmen in und für Edingen-Neckarhausen:

 

 

 

1. Edingen-Neckarhausen verfolgt ab sofort das Ziel der Klimaneutralität. Wir wollen eine Klimaneutrale Verwaltung i.S. des 3. Klimaschutzpaketes zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land Baden-Württemberg nicht erst bis 2040, sondern bereits bis 2035. Die Gemeinde lädt die ortsansässigen Unternehmen und die Einwohnerschaft dazu ein, auch im privaten Bereich die Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen. Die Verwaltung bietet dabei ihre Unterstützung an.

 

 

 

2. Der kommunale Gebäudebestand soll bis 2035 weitestgehend klimaneutral sein. Im Jahr 2022 wird hierzu ein Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan erstellt.

 

 

 

3. Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen und der Rhein-Neckar-Kreis schließen eine Kooperationsvereinbarung „Klimaschutz“ entsprechend dem beigefügten Muster. (Anlage 1)

 

 

 

4. Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen beteiligt sich in Erfüllung des § 4, 1. der vorgenannten Kooperationsvereinbarung am European Energy Award (EEA).

 

 

 

5. Die Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen zur Zielerreichung werden erfasst, fortgeschrieben und publik gemacht.

 

 

 

6. Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen schafft eine weitere Stelle einer Klimaschutzbeauftragten (m/w/d) ohne Befristung.

 

 

 

7. Ein Klima- und Umweltbeirat wird gebildet.

 

 

 

8. Auf einer oder mehreren kommunalen Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wird ein kommunaler Waldbestand aufgeforstet und es werden PV-Anlagen installiert, um den Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung zu erreichen.

 

 

 

9. Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen bemüht sich aktiv um einen weiteren Ausbau von thermischen Solar- und Fotovoltaik-Anlagen, nicht nur auf eigenen Gebäuden und Grundstücken, sondern auch auf privaten Gebäuden mittels Festlegungen in Bebauungsplänen, Beratungen und Fördermaßnahmen vgl. OGL-Antrag vom 23.10.2019 – Anlage 2

 

 

 

10. Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen ruft alljährlich zum Klimaschutzwettbewerb auf und prämiert geeignete Maßnahmen anhand von Kriterien, die der Klima- und Umweltbeirat zusammen mit dem Gemeinderat aufstellen.

 

 

 

10. Die Gemeinde stellt ihren Fahrzeugbestand sukzessive auf E-Mobilität (bzw. alternative nachhaltige Antriebsarten) um, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Für den kommunalen Vollzugsbeamten wird ein E-Fahrrad angeschafft.

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Klima- und Umweltschutz sind inzwischen als kommunale Pflichtaufgaben anzusehen. Alle anderen Pflicht- und freiwillige Aufgaben sind unter dem Gesichtspunkt der Zielerreichung Klimaneutralität zu erfüllen und die dazu zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen auf Effizienz, Effektivität und Kosten-/Nutzen-Relation zu evaluieren.

 

Klimaschutz betrifft alle Einwohner und geht jeden ganz persönlich an, weswegen ein hohes Maß an Beteiligung, Mitsprache und Transparenz geboten ist.

 

Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat am14.12.2021 sein Klimaschutzkonzept einstimmig verabschiedet.

 

Damit wird die Grundlage geschaffen für eine enge Vernetzung, Kooperation und Unterstützung zur Erreichung der vorgenannten Maßnahmen Ziffern 1-11.

 

Von daher beschreitet die Gemeinde Edingen-Neckarhausen mit ihren vorgenannten Klimaschutzmaßnahmen keine Insel- oder Einzellösung, sondern geht konform mit den kreisweiten Klimaschutzmaßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität.

 

 

 

Unseren Antrag sehen wir nicht im Widerspruch mit dem Antrag von GR Wacker/CDU/SPD vom 23.11.2021, der am 1.12.2021 eingereicht worden ist. Gleiches gilt für das Anliegen der Klimaschutz-Initiative. Vielmehr fließt beides in die vorstehenden Punkte weitestgehend ein.

 

 

 

 

 

Kosten: Die Kosten erstrecken sich auf mehrere Haushaltsjahre, weswegen wir einen Kostenrahmen von jährlich 1 % des Haushaltsvolumens für Klimaschutzmaßnahmen beantragen.

 

 

 

Weiterer mündlicher Vortrag bleibt vorbehalten

 

 

 

 

 

Mit besten Grüßen

 

 

 

 

 

Klaus Merkle Thomas Hoffmann Dr. Edgar Wunder