Antrag zur 44.Sitzung des Planungsausschusses Rhein-Neckar zum Wohnflächenbedarf 09.04.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Michler,

sehr geehrte Damen und Herren, 

 

wir wären dankbar, wenn in der nächsten öffentlichen Gemeinderatsitzung über TOP 2 der o.g. Sitzung berichtet würde.

 

Hintergrund: die Einladung zu der o.g. Sitzung enthielt den Bericht der Gesellschaft für Regional-, Stadt-, Umwelt- und Verkehrsplanung mbH, Aachen (im Folgenden: p:4 GmbH), für das Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée verantwortlich zeichnete. Der Bericht kommt – unter verschiedenen, noch zu validierenden Annahmen - zu dem Ergebnis, dass für

 

Edingen-Neckarhausen ein Brutto-Wohnflächen-Bedarf in Höhe von 15,1 ha bis zum Jahre 2030 angenommen werden kann. Von diesem Brutto-Bedarf seien dann die sog. Reserveflächen (Baulücken, Brachflächen usw.) abzuziehen, um den tatsächlichen Flächen-Neubedarf zu ermitteln. Das Gutachten der MVV Regioplan GmbH, das im Gemeinderat am 15. März vorgestellt wurde, nimmt dagegen einen Bruttowohnlandbaubedarf von 25,25 ha an.

 

Damit scheint ein Widerspruch zwischen der Prognose der p:4 GmbH und der MVV Regionalplan GmbH vorzuliegen. Ein Bericht aus der Sitzung des Planungsausschusses könnte diesen Widerspruch möglicherweise aufklären. Für uns ist diese Diskrepanz zunächst damit zu begründen, dass die p:4 GmbH die von MVV Regionalplan angenommenen Eckpunkte der Bedarfsermittlung (Eigenbedarf oder „Komfortbedarf“, Daseinsvorsorge, Bevölkerungszunahme) verwirft (und als ungeeignet beurteilt) und stattdessen vor allem auf die Bevölkerungs- und Haushaltsprognose des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) abstellt und damit Globalwerte verwendet. Die Diskrepanz ist weiter vielleicht auch damit zu erklären, dass die Studie der p:4 GmbH einen besonderen Bedarf durch die Lage von Edingen-Neckarhausen an der ÖPNV-Schiene Linie 5 der RNV – im Gegensatz zu MVV Regionalplan - nicht anerkennt (wohl richtigerweise, wenn auf die Gesamtgemeinde abgestellt wird) und die Gemeinde – entsprechend der Zielsetzung im Regionalplan – lediglich der Kategorie „Eigenentwicklung Wohnen mit Zusatzbedarf “ zuordnet (dabei ist anzumerken, dass der angenommene Bedarf aus der „Eigenentwicklung“ noch als recht großzügig und „kommunenfreundlich“ zu bewerten ist).

 

Wird nun berücksichtigt, dass nach MVV Regionalplan in der Summe 9,6 ha aus dem Bestand abgedeckt werden können (Innenentwicklungspotentiale, vorhandene Bebauungspläne und auch der zukünftige Plan „Neckarhausen Nord“), verbleiben in der Summe lediglich 5,5 ha als Bedarf bis zum Jahre 2030, während die MVV Regionalplan hier 15,66 ha ermittelt hat. Dieser Unterschied ist für uns erläuterungsbedürftig und kann vielleicht mit einem Bericht aus der o.g. Sitzung erklärt werden. Dabei wird nicht verkannt, dass nach Aussage der MVV Regioplan in der o.g. Gemeinderatssitzung die einzugebenden Parameter (Beispiel: Wachstumsannahme nach dem Hinweispapier des WM aufgrund der Angaben des Statistischen Landesamtes oder nach der Wachstumsrate im Rhein-Neckar-Kreis) auch von politischen Entscheidungen abhängen.

 

Die Erläuterung ist u.E. auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung notwendig.