Arbeitskreis Verkehr hat Konzept für Neckaruferweg in Edingen erarbeitet

Unter Federführung von Andreas Hein hat die OGL einen Antrag zum Ausbau des Uferwegs am Neckar zum kombinierten Rad- und Fußweg erstellt. Damit soll unsere Gemeinde und ihre besondere Lage ab Neckar noch attraktiver werden für den regionalen Tourismus und als schöner Ort zum Wohnen. Die örtliche Gastronomie soll ebenfalls davon profitieren.

Vor allem aber ist uns wichtig, dass Radfahrer, insbesondere Kinder und Jugendliche, die z.B. mit dem Rad zur Schule nach Ladenburg fahren, dann sicherer unterwegs sind, denn die Hauptstraße in Edingen ist wirklich gefährlich für Radfahrer.

Bei den Haushaltsberatungen im Gemeinderat steht ein Antrag für eine erste Planungsrate zur Abstimmung.

Hier unser Antrag:

OGL-Fraktion, November 2014: Antrag an den Gemeinderat Edingen-Neckarhausen zur Berücksichtigung von Planungsmitteln im Haushalt 2015 für das Vorhaben: Ausbau des Neckaruferwegs zum kombinierten Rad- und Fußweg auf eine Wegbreite von 2,5 m im Ortsteil Edingen

Vereinbarkeit der Interessen von Fußgängern und Radfahrern, Lücke im Radverkehrsnetz zwischen den Ortsteilen
•Während in Neckarhausen die Uferwege für Radfahrer und Fußgänger freigegeben sind und eine ausreichende Wegebreite aufweisen, ist in Edingen das Radfahren in Teilbereichen des Uferwegs verboten. Hintergrund: In einzelnen Abschnitten unterschreitet der Weg die erforderliche Mindestbreite von 2,0 m (Sollwert für kombinierte Rad- und Fußwege im Außenbereich). Mangels Alternativen wird er häufig dennoch von Radfahrern genutzt.

Die langjährige Diskussion über die Nutzung des Uferwegs in Edingen ist von einem Interessenkonflikt geprägt. Fußgänger fühlen sich durch Radfahrer gestört, bei schnell fahrenden Fahrradfahrern wird die Situation teilweise sogar als Gefährdung eingestuft. Die begrenzende Uferwand sowie die teilweise vorhandenen Begrenzung (Geländer) erlaubt kein Ausweichen. Der Raum wird als eng empfunden.
Andererseits sind Radfahrer und Familien mit kleinen Rad fahrenden Kindern aufgrund des Verbots gezwungen, die vielbefahrene und enge Hauptstraße zu nutzen. Insbesondere für Kinder ist diese Situation sehr gefährlich und nicht akzeptabel. Die Radwegeverbindung entlang des Neckars ist auch für das Radwegenetz innerhalb der Rhein-Neckar-Region von zentraler Bedeutung. Durch das Verbot im Ortsteil Edingen entsteht eine eklatante Lücke im Netz. Fakt ist, dass es in Edingen für die aus Richtung Neckarhausen bzw. Wieblingen kommenden Radfahrer keinen durchgehenden Radweg gibt. Entweder man fährt auf der vielbefahrenen Hauptstraße mit Schwerlastverkehr, oder man muss weite Umwege durch den Ort in Kauf nehmen .
•Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der gravierenden Lücke im Radwegenetz zahlreiche Kinder aus Sicherheitsgründen mit dem PKW zur Schule/zum Kindergarten gebracht werden, obwohl die eigentlichen Wegstrecken durchaus gemeinsam mit dem Rad zurückgelegt werden könnten. (Stichworte: verkehrliche Probleme wegen Bring- und Holverkehr, allgemeine Verkehrsbelastung, Lärmreduktionsplan). Der Ausbau des Uferwegs wäre ein Baustein für eine spürbare Verbesserung.
•Bei Realisierung des Projekts „Fischkinderstube“ und der damit einhergehenden Aufwertung des Erholungswerts entlang des Neckars wird die Frequentierung unsere Neckarseite zunehmen. Wir sollten die verkehrlichen Aspekte berücksichtigen. Der Uferweg spielt hier eine zentrale Rolle.

Unsere Gemeinde am Fluss
•Neben dem Potenzial für die Lösung eines gravierenden verkehrlichen Defizits birgt der Neckarweg eine große Chance für die attraktive und familienfreundliche Weiterentwicklung unserer Gemeinde im Sinne einer Öffnung hin zum Fluss. Eine Umgestaltung der überwiegend unauffälligen und vernachlässigten Zugänge zum Neckar würde den städtebaulichen Bezug vom Dorf zum Fluss stärken. Die Integration von attraktiven Sitzgelegenheiten für Fußgänger im Bereich von bestehenden bzw. gegebenenfalls neu zu schaffenden Wegaufweitungen in die Planung soll auch die Aufenthaltsqualität für Fußgänger erhöhen. Um tragfähige Lösungen zu finden, sollen die Bürger im Rahmen eines moderierten Beteiligungsverfahrens bei der inhaltliche Ausgestaltung mitwirken können. Die Partizipation soll zu Beginn des Planungsprozesses im Rahmen der Vorplanung durchgeführt werden, damit die weiterführenden Planungen hierauf aufbauen können.


Förderung der lokalen Gastronomie
•Die vielen Erholungssuchenden aus Heidelberg, die insbesondere an den Wochenenden entlang des Neckars radeln oder wandern, nutzen nahezu ausschließlich die gegenüberliegende, fahrradseitig sehr gut erschlossene Flussseite und fahren anschließend auch wieder den gleichen Weg zurück. Die Gastronomie im Schwabenheimer Hof, im Neuenheimer Feld und in Ladenburg profitiert davon sehr stark. Die Lokale sind entsprechend gut gefüllt. Viele scheuen den Hin- oder Rückweg über Edingen-Neckarhausen aufgrund der beschriebenen Lücke im Radverkehrsnetz. Ein Ausbau des Radwegenetzes in Edingen würde in diesem Zusammenhang zu einer vergrößerten gastronomischen Nachfrage der Tagesausflügler in Edingen-Neckarhausen führen. Eine große Chance für unsere örtlichen Cafés , Imbisse und Restaurants.
Attraktive Gestaltung als weicher Standortfaktor für Unternehmen
•Die attraktive Lage am Neckar mit dem Uferweg, ohne Trennbarrieren wie Bundesstraßen oder Bahnlinien, ist das zentrale Herausstellungsmerkmal unserer Gemeinde. Im ganzen Neckarlauf gibt es nur sehr wenige Gemeinden, die über diese Standortgunst verfügen. Eine attraktive Umgestaltung des Uferwegs ist daher ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde nicht allein als Wohnstandort, sondern auch im Sinne eines weichen Standortfaktors für Unternehmen. Gerade für innovative Unternehmen der Dienstleistungsbranche ist ein attraktives Umfeld von herausragender Bedeutung für die Standortwahl. Gemeinsam mit der bestehenden hervorragenden Anbindung an den ÖPNV würde sich Edingen-Neckarhausen gut aufstellen. Im Wettbewerb mit anderen Gemeinden und Städten Standorten sollten wir diese Chance unbedingt nutzen.
Der Uferweg und die Dorfentwicklung /Lokale Ökonomie Unsere Gemeinde am Fluss
•Neben dem Potenzial für die Lösung eines gravierenden verkehrlichen Defizits birgt der Neckarweg eine große Chance für die attraktive und familienfreundliche Weiterentwicklung unserer Gemeinde im Sinne einer Öffnung hin zum Fluss. Eine Umgestaltung der überwiegend unauffälligen und vernachlässigten Zugänge zum Neckar würde den städtebaulichen Bezug vom Dorf zum Fluss stärken. Die Integration von attraktiven Sitzgelegenheiten für Fußgänger im Bereich von bestehenden bzw. gegebenenfalls neu zu schaffenden Wegaufweitungen in die Planung soll auch die Aufenthaltsqualität für Fußgänger erhöhen. Um tragfähige Lösungen zu finden, sollen die Bürger im Rahmen eines moderierten Beteiligungsverfahrens bei der inhaltliche Ausgestaltung mitwirken können. Die Partizipation soll zu Beginn des Planungsprozesses im Rahmen der Vorplanung durchgeführt werden, damit die weiterführenden Planungen hierauf aufbauen können.

Zielsetzung der OGL zum Umbau des Neckarwegs

Wegbreite: Die OGL sieht die Lösung für die eingangs beschriebenen Defizite in einem moderaten Umbau des Neckarwegs zum kombinierten Rad- und Fußweg auf 2,5 m Wegbreite. Dies bedeutet für den überwiegenden Bereich eine Verbreiterung um lediglich 0,5 – 0,7 m. Diese Wegbreite ist Grundlage für die folgenden planerischen Bewertungen und Kostenansätze. Eine Reduzierung auf das Mindestmaß von 2,0 m wird aufgrund der fehlenden seitlichen Ausweichmöglichkeiten durch die parallelen Mauern und Geländer als nicht praktikabel bewertet. Diese Wegbreite ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse unzureichend. Eine Aufweitung auf mehr als 2,5 m würde umfangreiche zusätzliche kostenintensive konstruktive Anpassungen erfordern sowie einen größeren Eingriff in den Böschungsbereichs nach sich ziehen.
Zugänge zum Ort: Im Zuge des Ausbaus sollen auch die fußläufigen Zugänge zum Ort aufgewertet werden. Die Anbringung einer Beleuchtung entlang der Zugänge sollte ebenfalls diskutiert werden. Der Miteinbezug von begrenzten Ausbuchtungen wäre wichtig, um bestehende Sitzmöglichkeiten zu erhalten und eine hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu erreichen. Im Bereich der Förderanlage Mälzerei sieht die OGL die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (Schrittgeschwindigkeit).
Eine Wegebeziehung ist immer auch ein verbindendes Element. Gestalten wir diese bislang eher vernachlässigte Verbindung attraktiver und durchgängiger, so trägt dies auch zum Zusammenwachsen unserer Doppelgemeinde bei. Ein Eröffnungsfest könnte zusätzlich zur Sensibilisierung hinsichtlich der gegenseitigen Rücksichtnahme beitragen, im Sinne von: „Das ist unser Weg ,und wir nehmen aufeinander Rücksicht.“ Deutliche Hinweisschilder zur gegenseitigen Rücksichtnahme und auch entsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt/die Polizei sollen die Öffnung für den Radverkehr begleiten.

Abschnitt A Bereich unterhalb Gaststätte Krottenneckar Länge 217 m

Vorgeschlagene bauliche Ausführung:
• Erweiterung auf 2,5 m, Bau eines Randstreifens mit 0,5 m Breite , Ausbau nach Regelquerschnitt für kombinierten Fuß- und Radweg mit Bankett (Neigung 1:2)
• Anfräsen Fahrbahn im Übergangsbereich, Ausbildung einer dauerelastischen Fuge (Bitumenverguss) zwischen Bestand (Betonplatten) und Erweiterungsbereich.
• Sicherung Bankett gegen Ausspülung, Neubepflanzung, Einsaat Grobkostenschätzung Abschnitt A
• Baukosten: ca. 10.000 € (ca. 47€/lfm) + Aufschlag 20% für erschwerte Baustellenlogistik (2.000 € ), ges. 12.000 €
• Planungskosten, Ansatz 20% der Baukosten: 2.400 €
• Technische Ausstattung: –
• Aufschlag erschwerte Baustellenlogistik
• Gesamtkosten Abschnitt A: 14.400 €
Ausgangsituation: Wegbreite ca. 2,0 m Situation Erweiterungsbereich: niveaugleiches Grünland mit regelmäßigem Rückschnitt

Fotos Abschnitt A Bereich unterhalb Gaststätte Krottenneckar entlang der Uferwiese Länge 217 m

Abschnitt B Steinerner Tisch bis Beginn Anlegestelle Mälzerei Länge 128 m

Ausgangsituation: Wegbreite ca. 2,10 m–2,0 m Situation Erweiterungsbereich: niveaugleicher bis flach abfallender Uferbereich mit Grünstreifen (regelmäßiger Rückschnitt)
Vorgeschlagene bauliche Ausführung:
•Erweiterung auf 2,5m, Beibehaltung vorhandener Betonplatten, Bau eines Randstreifens mit 0,5 m Breite , Ausbau nach Regelquerschnitt für kombinierten Fuß- und Radweg mit Bankett (Neigung 1:2), Anfräsen Fahrbahn im Übergangsbereich, Ausbildung einer dauerelastischen Fuge (Bitumenverguss) zwischen Bestand (Betonplatten) und Erweiterungsbereich
• Sicherung Bankett gegen Ausspülung, Befestigung Randbereich mit Flussbausteinen
• Baukosten 128 m x 47 €/lfm = 6.000 € (vergleichbar Abschnitt A)
• Bestandserhaltung von zwei Einzelbäumen am Wegrand (Abstand Ufermauer 3,0 m)
• Historische Einbuchtung (Länge ca. 4,0 m, Abstand Ufermauer 3,0 m) bleibt erhalten,
• Zusätzliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz/zur Uferbefestigung im Bereich der Einbuchtung erforderlich, 15% Aufschlag auf Baukosten = 900 €
• Einbringung von Gabionen oder Natursteinbruch auf 4,0 m Länge, Kostenansatz 6.000 €
• Geländer auf 6 m Länge mit Hand- und Knielauf, verzinkt, ca. 2.000 € Grobkostenschätzung Abschnitt B
• Baukosten: gesamt ca. 14.900 € + Aufschlag 20% für erschwerte Baustellenlogistik (3.000 €)
• Ges. 17.900 €
• Planungskosten 20% der Baukosten: 3.600 €
• Gesamt: 21.500€
•Technische Ausstattung: Geländer im Bereich der Einbuchtung: 2.000 €
•Gesamtkosten Abschnitt B: 23.500 €