Verkehr

 

1. Verkehrslärm

Nach einer Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sind in unserer Gemeinde mehrere Hundert Einwohnerinnen und Einwohner einer Lärmbelastung ausgesetzt, bei der die Gesundheitsgefährdung beginnt. Nun könnte man sagen „mehrere Hundert“ sind ja nicht „viel“. Das ist aber nicht der richtige Ansatz. Jeder von uns muss die Möglichkeit bekommen, in einer Umgebung zu leben, die nicht gesundheitsgefährdend ist. Die Maßstäbe der Richtlinie der Europäischen Union über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 18.07.2002 mit ihren Begriffsbestimmungen und Bewertungsmethoden gelten für alle.
Dafür bietet eine Lärmaktionsplanung die richtige Lösung. Diese ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Edingen-Neckarhausen nicht zwingend vorgeschrieben. Aber niemand hindert uns daran, die Methoden der Lärmaktionsplanung für uns auch freiwillig zu nutzen.
Das bedeutet zunächst, dass der Lärm, der von Straße und Schien ausgeht, bei uns kartenmäßig erfasst wird. Abhängig von der jeweiligen Art und Intensität der Lärmbelastung können dann konkrete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Hierzu gehören aktive Lärmschutzmaßnahmen durch Lärmschutzwände oder die Schließung von Baulücken, passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster, Dämmungen am Haus), Verkehrsverlagerungen oder –beschränkungen (Tempolimit, nächtliches LKW-Durchfahrtsverbot) oder lärmreduzierende Umbaumaßnahmen an der Straße oder der Schiene.
Diese Lärmaktionsplanung ist von der Gemeinde unter intensiver Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit aufzustellen.

2. Luftreinhaltung

Unsere Nachbarinnen, die Städte Mannheim und Heidelberg, haben Luftreinhalte- und Aktionspläne beschlossen. Die Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 sollten wir auch zu unserem Schutz anwenden. Luftschadstoffe halten sich nicht Gemeindegrenzen. Wir fordern daher die Ausdehnung der Luftreinhalte- und Aktionspläne der Städte Mannheim und Heidelberg auf unser Gemeindegebiet.

Das bedeutet, dass die Schadstoffbelastung von Feinstaub und Stickstoffdioxid in unserer Gemeinde gemessen und kartiert wird. Abhängig von der Belastungsintensität können dann verkehrliche Maßnahmen notwendig werden. 

Zuständig für die Planung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, bei dem ein entsprechender Antrag von der Gemeindeverwaltung (nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates)  zu stellen ist.

 

 

3. Schulwegplanung

Auf unseren Rad- und Fußwegen kommt es immer wieder zu bedrohlichen Situationen für unsere Kinder. Manchmal gefährden Eltern sogar andere Schülerinnen und Schüler, wenn sie ihren Nachwuchs mit dem Auto an der Schule hektisch abliefern.
Andererseits ist es sehr erstrebenswert, wenn unsere Jugend selbständig ihre Ausbildungsstätten erreicht. Der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist auch gesund. Am Besten ist es dabei, wenn gemeinsam gelaufen bzw. gefahren wird. Gleich morgens in einer befreundeten Gruppe fühlt man sich bestens aufgehoben.
Um dies zu erreichen, ist eine gute Schulwegplanung mit neuen Ideen nötig. Wir treten dafür ein, dass die Gemeinde als Schulträgerin dieses Projekt in die Hand nimmt und mit den zuständigen Stellen (Schulen, Straßenverkehrsbehörden, Kindergärten und –tagesstätten, Verkehrsclubs usw. ) einen zeitgemäßen Schulwegplan entwickelt.

4. Radwegeplanung und -bau

Erfreulicherweise wird in unserer Gemeinde das Fahrrad gerne genutzt. Für jung und alt ist es ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Schülerinnen und Schüler fahren damit auch in die weiterführenden Schulen der Umgebung. Pendlerinnen und Pendler zu ihren Arbeitsstätten oder zu den nächsten Bahnhöfen.
Verbunden mit dieser Nutzung sind aber auch Gefahren. Gerade beim gemischten Verkehr etwa auf der Hauptstraße L 635 oder bei den Zu- und Abgängen von den Radwegen auf die Straßen sind immer wieder Situationen zu beobachten, die vor allem für unsere Kinder sehr gefährlich werden können. Die Gehwege, die unsere Kinder bis zum Alter von acht Jahren gemäß § 5 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung benutzen müssen, sind nicht selten so zugestellt, dass es ihnen sehr schwer wird, diese Verpflichtung zu erfüllen.
Wir benötigen Radwege in unserer Gemeinde, die komfortabel, attraktiv und verkehrssicher sind. Hierzu ist eine Planung zu erstellen, in der die modernsten Erkenntnisse für eine gute und sichere Fahrradführung verarbeitet werden. Für die Planung sollte eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Gemeindeverwaltung eingerichtet werden, der Mitglieder des Gemeinderates angehören, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt Experten wie Mitglieder des ADFC. Dabei sollte auch das Gestaltungskonzept „unsere Gemeinde am Fluss“ einbezogen werden, um den Uferweg in Edingen für eine verträgliche Nutzung von Radfahrern und Fußgängern zu eröffnen.

 

5. Gehwege

Wenn man die Gehwege unserer Gemeinde betrachtet, sind viele zu schmal, d.h. zum Beispiel für Mütter mit Kinderwägen einfach zu eng. Die Problematik verschärft sich durch den ruhenden Verkehr, der es zudem den unter Achtjährigen erschwert, den Gehweg mit dem Fahrrad zu nutzen.
Weiterhin sind etliche Gehwege zu schräg. Aus der Sicht vieler älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger sollte unbedingt etwas gegen diese Schräglage getan werden, denn sie erschwert das Laufen ungemein. Schließlich sind nicht wenige der Wege auch baulich in einem ungenügenden Zustand.
Wir benötigen deshalb ein Sanierungskonzept für unsere Gehwege an den Straßen, das den aktuellen Erfordernissen an Sicherheit und Begehbarkeit Rechnung trägt.
Unsere Geh-, Feld- und Wiesenwege werden außerdem sehr gerne und intensiv zum Spazieren, sportlichen Gehen („Nordic-Walking“) oder Joggen genutzt.
Bisher haben wir ein Angebot der Gemeinde mit fünf Routenvorschlägen fürs Nordic-Walking bzw. Joggen. Es sollten weitere interessante Routen entstehen. Dabei ist der „Schöne Weg“ mit einzubeziehen. Die Routen selbst könnten mit „Trimm Dich Angeboten“ usw. aufgewertet werden. Auch ihre Beschilderung ist verbesserungsfähig.
Unsere Sportvereine helfen mit, hier ein interessantes Angebot zu entwickeln. Auch hierzu sollte eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, in der die Gemeindeverwaltung als „Geldgeberin“ die Federführung hat.
Wir wissen, es ist mühsam, aber die Instandhaltung der nicht befestigten Feldwege, die besonders gerne von Familien mit Kinderwägen oder Kindern mit ihren Laufrädern genutzt werden, ist zu verbessern. Ein Beispiel ist der Feldwegabschnitt, der parallel südlich zur L 637 von der Lipowa zum Wasserturm verläuft und sehr gerne von jungen Familien aufgesucht wird.

 

6. CO2-Emissionsreduktion bei Fahrzeugen der Gemeinde

Nach der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums vom 28.12.2011 für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes dürfen für das Land nur noch Dienstfahrzeuge zur Personenbeförderung beschafft werden, bei denen eine kombinierte Emissions-Obergrenze von 130g CO² im Flottenmix nicht überschritten wird.
Für die Gemeindefahrzeuge von Edingen-Neckarhausen sollten mindestens dieselben Regeln gelten. Neue Fahrzeuge sollten diese Grenzwerte einhalten. Auch bei den Fahrzeugen das Bauhofs und der Feuerwehr ist zu prüfen, ob Neuanschaffungen die niedrigsten Grenzwerte nach dem Stand der Technik einhalten.
Das führt auch dazu, dass unter anderem für unseren Gemeinde die Anschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb in Betracht kommt, deren Nutzung mit ökologisch nachhaltig produziertem Strom auch gegenüber Benzinern einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.

 

7. Sofortmaßnahmen

7.1. Tempolimit auf 30 km/h beim Rathaus in Edingen

Bei schönem Wetter ist das italienische Eiscafé gegenüber dem Rathaus in Edingen sehr gut besucht. Das ist erfreulich für das Eiscafé.
Weniger erfreulich ist es dagegen, dass die Hauptstraße im betreffenden Bereich auch von Familien mit Kindern immer wieder gequert wird, ohne die Fußgängerampel zu nutzen. Nicht unerhebliche Verkehrsgefährdungen sind die Folge.
Auch verschärfte Kontrollen würden dieses unerwünschte Verhalten nicht nachhaltig und auf Dauer verändern. Die Nutzung der Ampel bedeutet einen Umweg an dieser Stelle.
Zudem ist sie – anders als etwa die Fußgängerampel bei den Sportstätten - anscheinend nicht gerade fußgängerfreundlich geschaltet – die Wartezeiten sind immer wieder relativ lang. Ohnehin wäre ein Zebrastreifen direkt am Café eine bessere Lösung. Neuere Erkenntnisse sprechen dafür, dass Zebrastreifen nicht weniger Sicherheit bieten als Ampeln, aber dafür viel fußgängerfreundlicher sind.
Um eine schnelle Lösung in dieser Situation herbeizuführen, bietet es sich an, auf dem Abschnitt der Hauptstraße von der Rathausstraße bis einschließlich zur Einmündung Friedrichsfelderstraße ein verkehrsberuhigendes und Sicherheit schaffendes Tempolimit mit 30 km/h anzuordnen.
Die Gemeinde müsste den Antrag stellen. Zuständig für die Anordnung ist das Landratsamt, das hierzu möglicherweise die Verkehrssicherheitskommission des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur einschaltet. Die Mobile Verkehrssicherheitskommission beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat in vergleichbaren Fällen ein solches Tempolimit gebilligt.

 

7.2. Tempolimit auf 30 km/h beim Schloss in Neckarhausen

Beim Schloss in Neckarhausen ist die Situation ähnlich. Auch hier kommt es immer wieder zu Querungen von Schloss- und Schlossparkbesuchern in Richtung Freizeitbad und Fähre und umgekehrt und damit verbunden zu gefährdenden Situationen.
Hier ist die Situation allerdings zunächst nur zu beobachten. Möglicher weise wird der Verkehr durch den Neubau des Kreisverkehrsplatzes „entschleunigt“, so dass sich die Situation dort entschärft.

 

7.3. Fußgängerfreudliche Ampelschaltung bei der Kreuzung Mannheimer, Speyerer und Neckarhauser Straße

Die Kreuzung wird auch von Fußgänger/innen und Radfahrer/innen, die zum Beispiel zwischen den beiden Gewerbegebieten wechseln, viel genutzt.
Die Schaltung ist so, dass wartende Fußgänger/innen bzw. Radfahrer/innen den Eindruck haben, auch bei nicht relevantem Verkehr unnötigerweise stehen bleiben zu müssen. Das führt zu Selbstgefährdungen durch Disziplinlosigkeit. Auch im Hinblick auf die hohe Nutzerfrequenz müssen die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer an dieser Kreuzung verkürzt werden. Nicht der KFZ-Verkehr sollte Vorrang haben, sondern der Fuß- und Radverkehr.
Auch wenn die Unfallzahlen es vielleicht nicht unbedingt hergeben, sollte dennoch im Lichte des neuen Verkehrssicherheitskonzepts des Landes dessen Ziel es ist, Unfälle drastisch zu reduzieren, noch einmal nachgedacht werden können.

7.4. LKW-Durchfahrtsverkehr auf der Hauptstraße in Edingen

Der LKW - Verkehrin Edingenist nicht nur von Ziel- und Quellverkehr geprägt, der Durchfahrtsverkehr vor allem auf der Hauptstraße ist „gefühlt“ unverhältnismäßig hoch. Wir wissen, es ist eine harte Nuss, diesem Problem beizukommen. Aber auch harte Nüsse schrecken uns nicht ab. Wenn eine Verkehrsuntersuchung ergeben würde, dass der LKW-Durchfahrtsverkehr zum Beispiel auf der Hauptstraße in Edingen zu einem erheblichen Anteil nicht gerechtfertigt ist, wäre dies möglicherweise ein Grund, mit einiger Berechtigung eine Beschränkung auf Anlieger beim Landratsamt zu beantragen. Wenigstens die Reduzierung des nächtlichen Durchfahrtsverkehrs wäre schon eine beachtliche Erleichterung (siehe Ziff. 1).

 

7.5. Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Goethestraße

Im Bereich der Haltestelle Edingen-West hat zwar die Friedrichsfelder Straße einen Zebrastreifen, nicht aber die Goethestraße. Dort ist ebenfalls ein Fußgängerüberweg notwendig, um abgerundet Sicherheit zu gewähren.