Antworten von Aleksandra Janson

 

1. Wohnen und soziales Leben

• Zusätzliche Baugebiete, auch in den dafür vorgesehenen Flächen des Flächennutzungsplans, werden nicht beansprucht. Wir nutzen die Möglichkeit zur Innenverdichtung, ohne dabei die bestehenden Grünflächen zu gefährden.

Grundsätzlich ist eine Innenverdichtung der Gemeinde zu bevorzugen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht nach dem Prinzip Frankfurt oder Berlin ein Bau-Boom in den Innenhöfen entsteht. Die innenliegenden Flächen sind in etlichen Fällen Grünflächen oder beinhalten diese zumindest. Da eine Aufstockung der bestehenden Gebäude aber nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann und soll, werden im Endeffekt auch neue Flächen erschlossen werden müssen. Hierbei muss eine ausgleichende Begrünung der neu bebauten Grundstücke, auch unter Einbeziehung der Gebäude selbst (z.B. Dachbegrünung) an erster Stelle stehen.

• Wir legen Wert auf möglichst bezahlbaren Wohnraum, der zumindest anteilig neben frei finanzierten Wohnungen errichtet werden muss.

Beim Neubau oder signifikanten Umbau von Mehrfamilienhäusern ist darauf zu achten, dass ein angemessener Anteil Wohnraum mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung umgesetzt wird.

• Es werden Mindestbegrünungsflächen festgelegt.

Die Möglichkeit Mindestbegrünungsflächen festzulegen sollte auf jeden Fall erörtert werden. Da hier wie in den beiden vorherigen Punkten ggf. Änderungen an den Bebauungsplänen notwendig werden können, muss im Voraus ein, auch zukünftig tragfähiges, Gesamtkonzept für die bauliche Zukunft der Gemeinde gefasst werden.

• Die Gemeinde wird aktiv gegen Schottergärten und unerlaubte Versiegelung.

Insbesondere Schottergärten sind gemäß Landesnaturschutzgesetz und Landesbauordnung ohnehin nicht zulässig. Die zuständigen Behörden müssen die Überprüfung auf und ggf. Ahndung von Verstößen durchführen.

• Die Grünflächen der Gemeinde werden nach Grundsätzen des Artenschutzes gestaltet.

Wo möglich, soll dies umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, sollten niedrigschwellige Lösungen zum Erhalt der Artenvielfalt genutzt werden, z.B. sog. „Insektenhotels“ oder Vogelhäuser.

 

2. Energie, Nachhaltigkeit

• Alle öffentlichen und gemeindeeigenen Gebäude werden so bald wie möglich mit Fotovoltaik auf den Dächern ausgestattet. Falls die Gemeinde das selbst nicht finanzieren kann, überlässt sie die Nutzung der Dächer Akteuren, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind.

Die Ausrüstung der gemeindeeigenen Gebäude mit Fotovoltaik ist im Grundsatz zu befürworten. Hier sind auch schon erste Schritte unternommen worden - z.B. am Rathaus in Edingen. Gemeinnützige Organisationen, die Fotovoltaikanlagen betreiben, sind mir bisher nicht bekannt. Sollten diese existieren, ist es wichtig, diese genauer zu betrachten. Gewerbliche Contracting-Anlagen u.Ä. sind jedoch generell nicht zielführend.

• Die Gemeinde gründet einen „Klimarat“ als dauerhafte Arbeitsgruppe, in dem Gewerbetreibende, Handwerker*innen, engagierte Bürger*innen und ein Mitglied der Verwaltung mitarbeiten. Der Klimarat hat den Auftrag den Klimaschutz im privaten und gewerblichen Bereich rasch voranzubringen.

• Der/Die einzustellende Klimaschutzbeauftragte erhält die Position einer Stabsstelle in der Verwaltung, mit beratender Funktion auf Augenhöhe mit den Amtsleitungen.

Beide oben genannten Punkte sind bereits im integrierten Klimaschutzkonzept von 2017 aufgeführt und sollten entsprechend umgesetzt werden.

 

3. Landwirtschaft

• Die Gemeinde bringt den Aufbau und die Vernetzung von Biotopen aktiv voran.

Der Aufbau der Biotope ist in jedem Fall als wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt zu bewerten. Neue Biotope und die notwendige Vernetzung soll in Zusammenarbeit mit fachlich qualifiziertem Personal erschlossen werden.

• Bei landwirtschaftlichen Flächen fördert sie Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, der Artenvielfalt und der Bodenqualität. Dazu nutzt sie auch ihren Einfluss als Besitzerin und Verpächterin landwirtschaftlicher Flächen.

Ein strenger Fokus auf die nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemeinde muss zu jeder Zeit gegeben sein. Insbesondere dort, wo sich Wasserschutzgebiet und Landwirtschaft überschneiden, müssen die Nutzer der Flächen in die Pflicht genommen werden, alles zu tun um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren.

 

4. Verkehr

• Die Gemeinde nutzt alle Mittel, um den ÖPNV zu stärken (engere Taktung von Buslinien).

Der Nahverkehr in der Gemeinde ist an etlichen Stellen verbesserungswürdig. Die Möglichkeit der engmaschigeren Taktungen seitens des VRN ist in Zusammenarbeit mit eben jenem zu prüfen. Zusätzlich muss geprüft werden, ob der Betrieb eines lokalen „Stadtbusses“ tragfähig ist. Hierfür ist ein Konzept ähnlich der Varianten „fips“ (Elektro-Kleinbusse) des VRN bzw. des Schwetzinger Stadtbusses anzustreben. Insbesondere für weniger mobile und ältere Mitbürger würde die einfachere und regelmäßige Erreichbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten, Ämter und weiterführenden Nahverkehrsanbindungen die Lebensqualität stark erhöhen.

• Sie setzt sich für den Ausbau von Fahrradwegen ein und für sichere Wege für Fußgänger*innen.

Auf Grund der im Ort größtenteils organisch gewachsenen baulichen Lage, ist es nicht überall einfach, sichere Fahrrad- und Fußgängerwege zu schaffen. Zur Verfügung stehende Möglichkeiten zur Gestaltung des nicht-motorisierten Verkehrs wurden bisher allerdings nur wenig eingesetzt. Hier besteht Verbesserungspotential, das mit fachlich qualifizierten Planern erörtert werden sollte.

• Wo Parkraum für Autos knapp ist, werden Kurzparkzonen und soweit rechtlich möglich auch Parkraumbewirtschaftung umgesetzt.

Die Fragestellung der Parkplatzsituation ist in jedem einzelnen Bereich der Gemeinde eine eigene, komplexe Fragestellung, die noch dazu von der zuständigen oberen Behörde abhängt. Die Schaffung eines Konzeptes, die direkten Anwohnern den geregelten Zugang zu Parkmöglichkeiten schafft, wäre zu befürworten. Wichtiger ist jedoch, den Nahverkehr zu stärken, und bei Neubauten und signifikanten Umbaumaßnahmen an Gebäuden die Schaffung von Abstellplätzen, ggf. mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge, zu fordern.

 

5. Finanzen

• Die Gemeinde strebt zur Bewahrung ihrer Vermögenswerte und Einnahmequellen den Erwerb von Grundstücken und Häusern und deren kostendeckende und werterhaltende Bewirtschaftung durch Vermietung und Verpachtung (Erbpacht) an.

Die Investition von Eigenkapital in Wohnraum und Flächen ist grundsätzlich zu befürworten. Es bleibt allerdings zu bedenken, dass die kostendeckende Bewirtschaftung von Wohngebäuden im Vermietungsgeschäft mit relevanten Instandhaltungskosten einhergeht. Für jede Investition, insbesondere in Gebäude, ist es unumgänglich, die tatsächlichen Kosten zu prüfen, bevor ein Kauf getätigt wird.

 

6. Bürgerbeteiligung

• Wo immer wichtige Entscheidungen anstehen, sollen Bürger*innen und Betroffene frühzeitig in transparent gestaltete Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Die transparente Gestaltung der Entscheidungswege muss, insbesondere nach der nun abgelaufenen Amtszeit des vorherigen Bürgermeisters, eine hohe Priorität eingeräumt werden. Hierfür sollte die Digitalisierung der Gemeinde verbessert werden - die Veröffentlichung von Gemeinderatsbeschlüssen, der Erhalt von Informationen über die Gemeinde und die bestehenden Vorhaben und Pläne und die Einbringung von Bürgervorschlägen muss vereinfacht und verbessert werden. Hierzu ist es überlegenswert, eine in anderen Gemeinden bereits erfolgreich eingesetzte, Bürger-App zumindest zu erörtern.