Antrag zur Kita am Friedhof vom 23.1.2014
Bürgermeister
Simon Michler
Rathaus
Hauptstraße 60
68535 Edingen-Neckarhausen
TOP 4 der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Michler,
sehr geehrte Damen und Herren,
dem Vernehmen nach will die Verwaltung unserem Anliegen, wie wir es in unserer gestrigen E-Mail unterbreitet haben, nicht von sich aus folgen. Wir stellen daher folgenden
Antrag zu TOP 4.2 der Tagesordnung:
„Satz 4 des Beschlussvorschlages wird gestrichen.“
Dies bedeutet, dass bei der Durchführung des Verfahrens auf das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB verzichtet wird und stattdessen das übliche Regelverfahren zur Anwendung kommt.
Begründung:
1. Keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht
Bei der Anwendung des § 13a BauGB wird u.a. von der Umweltprüfung abgesehen. Das ist im vorliegenden Fall, bei dem eine Kita auf einer ehemaligen Mülldeponie errichtet werden soll, absolut abwegig. Zwar kann man sagen, dass verschiedene Gutachten erstellt wurden. Aber es ist ein großer Unterschied, ob dabei nach den Vorgaben des § 2 Absatz 4 BauGB gehandelt wird oder nicht. Es geht nicht an, dass gerade in dieser brisanten Situation auf den Regelfall und damit auch die Umweltprüfung verzichtet wird.
2. Der Naturschutz kommt zu kurz
Der Begründung ist zu entnehmen, dass „mindestens“ (nicht höchstens!) zehn Bäume entfernt werden müssen. Für diesen Verlust und die weiteren Folgen des baubedingten Eingriffes muss im Falle der Anwendung des § 13a BauGB kein Ausgleich geleistet werden. Das ist bei dem hier geplanten schwerwiegenden Eingriff in einem Park nicht akzeptabel.
Zeitverlust: Wenn im obigen Sinne nachgebessert wird, hätte diese vielleicht eine Zeitverzögerung von zwei Monaten zur Folge. Das ist verkraftbar. Das Ganze ist nicht so eilig, dass unbedingt auf das Eilverfahren des § 13a BauGB abgestellt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Hoffmann
Fraktionsvorsitzender