Die Novelle der StVO macht den Kommunen das Leben um einiges leichter. Dank der noch von der Ampel beschlosse-nen Änderung ist es nun deutlich einfacher, umweltschonende Mobilität zu fördern, denn Gesundheit-, Umwelt- und Klimaschutz sind jetzt als Ziele im Gesetz verankert und können somit als Begründung für Verkehrsmaßnahmen herangezogen werden. Mit den neuen Zielen ist es beispielsweise möglich, Fahrradwege ohne Nachweis einer Gefahrenlage anzuordnen. Die Änderung legt mehr Entscheidungsmacht in die Hände der Verantwortlichen vor Ort, die am besten wissen, wo es brenzlig werden kann. Gemeinden erhalten das Recht, Anordnungen auf Straßen außerhalb ihrer Zuständigkeit, also zum Beispiel Kreisstraßen, zu beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde muss ihre Entscheidung ermessens-fehlerfrei treffen und der Gemeinde gegenüber begründen. Auch wir sollten die neu gewonnenen Möglichkeiten nutzen, um in unserer Gemeinde die Verkehrswende umzusetzen. Unter der Eisenbahnbrücke in Neckarhausen könnte nun zum Beispiel Tempo 30 eingeführt werden, denn es handelt sich um einen hochfrequentierten Schulweg. Bisher gilt Tempo 30 nur bis kurz vor dieser Stelle. Dass man ausgerechnet in diesem Nadelöhr auf 50 km/h beschleunigen darf, gefährdet Verkehrsteilnehmer unnötigerweise zusätzlich. Eine Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit würde den Schulweg für alle Schülerinnen und Schüler, die morgens über die Brücke nach Ladenburg oder zur GvO müssen, sicherer machen. Auch um den in der Nähe liegenden Zebrastreifen kann die Geschwindigkeit reduziert werden. Des Weiteren ist auch die Hürde für neue Zebrastreifen gesenkt worden und es braucht keine Gefahrenlage mehr. Mit dem nötigen politischen Willen können wir den Verkehr sicherer machen und nachhaltige Mobilität fördern. Davon haben alle etwas. (RJ)

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