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Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der Feldflur

Wir haben im Gemeinderat einen Antrag gestellt, um die Pflanzen und Tiere (z. B. brütende Wildvögel) auf den Feldern in Edingen-Neckarhausen besser zu schützen. Darüber hinaus trägt der auf den Feldern abgelegte Hundekot sicherlich auch nicht zur Lebensmittelsicherheit bei. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der OGL-Gemeinderäte, eines UBL-Gemeinderats und des Gemeinderates der „Die PARTEI“ abgelehnt.

 

Die Begründung der Verwaltung ist auf der Gemeindewebsite (BI) und im AMB vom 23.10.2025 nachzulesen. Es ist für uns schon erschütternd, dass eine Mehrheit im Gemeinderat und die Verwaltung, schon die Erarbeitung eines Konzepts zum besseren Schutz der Tierwelt in unserer Feldflur verweigert, obwohl solche Konzepte landauf landab umgesetzt werden.

 

Hier die wichtigsten Argumente der Verwaltung in Anführungszeichen und unsere Stellungnahme dazu.

„Es bestehen keine kommunalen Brut- und Nistflächen“. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es in unserer Gemarkung nichts Schützenswertes gibt. Ist es wirklich das, was uns die Verwaltung sagen will?

„Das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen fällt unter das Privatrecht“. Das Naturschutzgesetz sagt in § 44 wann landwirtschaftliche Flächen betreten werden dürfen und wann nicht. Die Einhaltung von Gesetzen ist keine private Angelegenheit zwischen Eigentümern und denjenigen, die gegen Gesetze verstoßen. Sonst müssten Sie z.B. privat den Dieb verklagen, der ihr Haus ausgeraubt hat.

„Die Zuständigkeit liegt im Bereich Naturschutz beim Landratsamt und der Handlungsspielraum der Gemeinde ist daher sehr begrenzt“. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit, die örtliche Polizeiverordnung anzupassen. Man könnte die bestehende Vorgabe (Hunde dürfen nicht unbe-aufsichtigt frei herumlaufen) ersetzen durch: Vom 01.03. bis 31.10. herrscht Leinenzwang für Hunde und diese sind an der kurzen Leine zu führen.

 

Viele Gemeinden haben ihre Polizeiverordnung so formuliert. Die Stadt Heidelberg weist auf Schildern auf die Polizeiverordnung hin und Feldflurkündigt Konsequenzen an. Uns ist bewusst, dass die Kontrolle der Verordnung sehr schwer ist, aber uns geht es vorrangig um die Sensibilisierung der Bevölkerung. Wie soll eine zielführende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern denn möglich sein, ohne auch auf Gesetze und Verordnungen zu verweisen? Am Ende ihrer Stellungnahme im AMB schreibt die Verwaltung: „Die Fraktion der UBL bot an, eine eigene Arbeitsgruppe – ohne Beteiligung der Verwaltung – zu bilden und die Ergebnisse zu gegebener Zeit und bei passenden Anlässen zu präsentieren“. Diese Aussage ist falsch, was auch die UBL-Fraktion bestätigt. Die UBL bot an, bei einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, falls diese, von der OGL organisiert, zustande kommt. Wir werden nun alle Betroffenen, Vertreter der Hunde- sportvereine, Jagdpächter, Landwirte und örtlichen Naturschutzorganisationen usw., zur Teilnahme an einer Arbeitsgruppe einladen, um ein Konzept zum besseren Schutz der Feldflur zu erarbeiten. (RS)

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