Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit dem Auto durch den Ort und plötzlich steht da auf der Straße ein herrenloser Rollstuhl oder ein Kinderwagen oder ein Rollator. Achtlos abgestellt, mitten auf der Straße und Sie kommen nicht durch. Da hilft nur ausweichen über den Gehweg, aber da steht ja schon – ein Auto. Verkehrte Welt, denken Sie? Ja, aber anders als vermutet.
Letzte Woche trafen sich Bürgermeister und Vertreter des Gemeinderates zum Fußgängerrundgang in Neu-Edingen. Eigentlich wollte man Verbesserungen für mobilitätsein-geschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger besprechen. Tatsächlich musste man aber feststellen, dass auch nicht mobilitätseingeschränkte Menschen größte Probleme haben, das Fußwegenetz zu benutzen, und zwar wegen der dort parkenden Autos, Wohnmobile und Anhänger. Von der Einhaltung einer vorgeschriebenen Restgehwegbreite von 1,50 Meter kann man nur träumen, sehr häufig bleiben nicht einmal mehr als 10 cm (siehe Bild).
Müssen wir jetzt also vor und hinter gehwegparkenden Fahrzeugen die Bordsteine absenken, damit Mobilitätsein-geschränkte außen herumgehen können? Es liegt auf der Hand, dieser Gedanke ist absurd. Absurd ist auch der Gedanke, man könne, aus welchen Gründen auch immer, Gehwege als Parkraum annektieren. Schwer vorzustellen, dass manche Autofahrer von einem Gehwegparkverbot nichts wissen. Noch schwerer vorzustellen ist, dass manchen die Rechte der Zufußgehenden schlicht egal sind. Aus gegebenem Anlass ist es uns daher wichtig, für dieses Problem zu sensibilisieren. Mehrfach haben wir angeregt, dass statt eines Knöllchens zunächst Informationsschreiben an betroffene Fahrzeuge verteilt werden, die über den Verstoß und über die Rechtslage informieren, bevor es zur Strafe kommt. Am Rande sei hier nur erwähnt, dass Gehwegparken mit Behinderung inzwischen 100,00 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben können. Bitte nehmen Sie also Rücksicht und halten die Gehwege für diejenigen frei, für die sie gedacht sind, so kommen am Ende evtl. sogar Mobilitätseingeschränkte gut durch unseren Ort. (UD)

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Armin Baumbusch (Freitag, 14 November 2025 17:36)
Es ist ja schön, dass unser Bürgermeister bzw. die Gemeindeverwaltung betroffen aussehen, wenn sich herausstellt, dass die Restgehwegbreite in weiten Teilen unserer Gemeinde wesentlich weniger als die vorgeschriebenen 1,50m sind. Meiner Erfahrung nach bleiben meist eher weniger als 50 cm übrig, teilweise weniger.
Mich würde interessieren, was der Bürgermeister/der Gemeinderat/ die Verwaltung unternehmen möchte, um diese Situation künftig zu verbessern.