Biotopverbundplanung des Nachbarschaftsverbandes

Die Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Baden-Württemberg fordert die Kommunen auf, deutlich mehr für den Artenschutz und den Erhalt Biodiversität zu tun. Die Situation ist dramatisch!

Im §21 Abs. 1 BNatSchG steht: „Ziel ist die Wiederherstellung und Entwicklung funktionstüchtiger ökologischer Wechselbeziehung für wild lebende Tiere und Pflanzen.“ Die Erkenntnis ist da: Es gibt diese funktionstüchtige Wechselbeziehung nicht mehr und es muss schnell gehandelt werden, um diese fatale Entwicklung umzukehren. Erschwerend kommt dazu, dass unserer Gemeinde im Ballungsraum Rhein-Neckar liegt, der zu den am intensivsten genutzten Räumen in BW gehört und von einer hohen Siedlungsdichte geprägt ist. Und immer noch werden neue Baugebiete erschlossen und neue Straßen gebaut.

 

Der Insektenschutz steht besonders im Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen. So lautet die Gesetzesbegründung: „Insekten nehmen eine zentrale Rolle im Ökosystem ein. Sie stellen nicht nur einen wichtigen Teil des Artenreichtums unseres Ökosystems dar, sondern sind zugleich für viele Arten eine wichtige Grundlage in der Nahrungskette. Der Verlust an Bestäubern hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft. Die Ursachen des Artensterbens sind vielfältig. Als mitursächlich gelten unter anderem der Verlust von Lebensraum und Strukturen in der Landschaft, der Klimawandel, Stoffeinträge aus der Industrie, eine intensivere Landnutzung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“.

Das „neue“ Gesetz ist inzwischen fast 4 Jahre alt und jetzt soll innerhalb der nächsten vier Jahre geplant, und dann 2028 mit einer evtl. Umsetzung begonnen werden.

Auf was wollen wir noch warten? – Unsere Biotope sind bekannt und es wäre unlogisch, diese bei der überregionalen Planung außen vor zu lassen, bzw. an ihnen vorbeizuplanen. Außerdem gibt es bereits seit langen eine überregionale. Biotop-Korridor-Planung. Schon jetzt können wir uns Gedanken machen, wie wir unsere bestehenden Biotope aufwerten und miteinander verbinden, wo sog. „Trittsteine“ entstehen können, die die Entfernung zwischen den einzelnen Biotopen verringern. Dazu müssen Landeigentümer, ganz besonders die Gemeinde als großer Grundeigentümer, Pächter und die Bevölkerung an einen Tisch, und zwar nicht erst in 2, 3 oder 4 Jahren, sondern jetzt. Groß denken, wo man in 4 Jahren sein will, ist immer gut, aber dabei sollte man die kleinen Schritte nicht unterlassen, die man sofort gehen kann. Die Verwaltung ist dabei explizit gefragt, denn mit der Biotopverbundplanung wird keine Verpflichtung verbunden sein, bestimmte Inhalte umzusetzen. Nur auf gemeindeeigenen Flächen hat sie die direkte Möglichkeit, den Biotopverbund voranzubringen. Letztendlich geht es um unser aller Gesundheit.

 

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