Ein Großprojekt in Edingen-Neckarhausen

Da haben wir uns schon die Augen gerieben, als wir die Unterlagen zu TOP 10 der letzten Gemeinderatssitzung genauer angeschaut haben. Von der Verwaltung wurde die Zustimmung des Gemeinderates zu einem Projekt vorgeschlagen, das im Gewann „Kuhgraben“ im Außenbereich geplant ist. Dort sollen zehn Gebäude errichtet werden, die eine Versiegelung von ca. 3,6 ha zur Folge haben. Darunter sechs Hallen mit jeweils 3500 m² Grundfläche, einem Gebäude für Saisonarbeiter, zwei Gebäude für die Betriebsabwicklung und ein Haus für den Betriebsinhaber. Weiterhin sind 80 Kfz-Stellplätze vorgesehen. Noch vor der Gemeinderatssitzung haben wir in einem Schriftsatz darauf hingewiesen, dass für eine fundierte Meinungsbildung im Gemeinderat die Stellungnahmen der wichtigsten Fachbehörden zu so einem Großprojekt bekannt sein müssen. Es geht nicht an, dass eine derartige Planung ohne umfassende Prüfung und grundlegende Kenntnisse der Sach- und Rechtslage einfach durchgewinkt wird. So muss die Verkehrssituation genauer geprüft werden, wenn hier größere Verkehrsbewegungen zu erwarten sind und lediglich ein Feldweganschluss an eine qualifizierte Straße vorgesehen ist. Die Frage des Ausgleichs der erheblichen Versiegelung muss von der Naturschutzbehörde geprüft und für uns beurteilt werden. Auch stellt sich die Frage, ob die vorgesehene nahezu industrielle Speisepilzproduktion noch den Vorteil der landwirtschaftlichen Privilegierung genießen darf. Insgesamt drängt sich die Überlegung auf, dass für das Gesamtprojekt ein vorhabensbezogener Bebauungsplan notwendig ist, um die vielschichtigen Problemstellungen, die mit dem Projekt verbunden sind, zutreffend zu erfassen und abzuarbeiten. Hier ist die Baurechtsbehörde beim Landratsamt gefragt. Der Mut zu den erheblichen Investitionen, die von den Antragstellern geplant sind, ist anerkennenswert. Wir unterstützen gerne auch mutige Planungen, wenn sie u.a. mit den genannten öffentlichen Belangen gut vereinbar sind. Dennoch und gerade deswegen benötigt der Gemeinderat ein abgerundetes Bild, um eine angemessene Beurteilung für seine Entscheidung zu ermöglichen. Es war daher richtig, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde. Jetzt sind wir gespannt auf das weitere Verfahren (TH).

 

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