Naturschutz

 

1. Schöner Weg 

Der „Schöne Weg“. Die besten Ideen, um Naturschutz, Erholung und das Kennenlernen unserer Gemeinde miteinander zu verbinden. Der „Schöne Weg“ beginnt an der K 4139 bzw. der Nelkenstraße in Neu-Edingen. Er verläuft dann über die Feldflur mit mehreren Schwenks in nördlicher Richtung, bis er bei der Goethestraße die RNV-Linie quert. Nach einem kurzen Abstecher nach Westen geht es dann wieder in nördlicher Richtung in die Wichernstraße und von dort über die L 637 zum Sportzentrum. Dieses und das Kleingartengebiet werden auf seiner Westseite umgangen, um dann über die Hauptstraße den Neckar zu erreichen. Er verbindet damit die drei Ortsteile Neu-Edingen, Edingen und Neckarhausen.

Geplant sind 14 Stationen am Weg, die zum Aufenthalt einladen. Es gibt Informationstafeln, die sich auf die jeweilige Situation beziehen, die vor Ort erlebbar ist, etwa zur Geschichte des Obstbaues oder zu den Themen „Lebensraum Wiese“ oder „Bienenstaat“. Der Weg animiert aber auch zu sportlichen Aktivitäten (Bewegungsgeräte, Kletterbaum) und bietet einen Naturspielplatz. Auch an die Hundehalter mit einer eigenen Hundewiese ist gedacht.

Durch verschiedene „Ringwege“ innerhalb des Schönen Wegs wird der Naherholungswert der Kommune steigen. Zentrales Element ist darüber hinaus die Biotopvernetzung.

Damit kann der Schöne Weg zu einer einmaligen Attraktion für jung und alt, für junge Familien und für unsere Senioren werden.

Jetzt geht es darum, die auch von der Gemeindeverwaltung mitgetragene Planung umzusetzen, sie endlich Realität werden zu lassen. Dazu ist vorrangig eine Abstimmung mit den Landnutzern, vor allem mit der Landwirtschaft erforderlich. Aber auch Expertenmeinungen zum Thema „Naherholung“ oder Biotopvernetzung sind willkommen.

Der Gemeinderat soll eine Arbeitsgruppe aus fachkundigen Bürgern und Gemeinderäten beauftragen, die Planung zu konkretisieren. Die Naturschutz-behörde soll hinzugezogen werden um den Aspekt der Biotopvernetzung richtig umzusetzen. Der Weg soll nicht nur schön sein, sondern auch Fortschritte zur Biotopvernetzung und Belebung der Landschaft bringen.

 

2. Naturschutz- und Landschaftsplan

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg schreibt dazu:

Die Landschaftsplanung ist ein vorsorgendes Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie bereitet die Informationen zu den natürlichen Ressourcen auf und erstellt die Konzepte zum flächendeckenden Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft zu allen Instrumenten der Raumordnung und auf der Bauleitplanungsebene. Um den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden, müssen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die räumliche Gesamtplanung sowie auch in die Fachplanungen einfließen.

Mit dem Landschaftsrahmenprogramm, dem Landschaftsrahmenplan, dem Landschaftsplan sowie dem Grünordnungsplan stehen  Instrumente der Landschaftsplanung für alle Ebenen der räumlichen Planung zur Verfügung. Die Landschaftsplanung leistet damit den wichtigen, langfristig vorsorgenden Beitrag zur räumlichen Planung.

Der Landschaftsplan ist als Planungsprozess so zu entwickeln, dass er die Bedürfnisse und Wünsche einer Gemeinde aufnimmt und individuell ausgestaltet. Die Neuausrichtung des baden-württembergischen Landschaftsplans sieht hierfür einerseits die Anpassung der Inhalte an die Charakteristik und Problemlage der jeweiligen Gemeinde vor. Andererseits gewährleistet die Systematisierung des Planungsprozesses eine Optimierung der Erarbeitung und eine inhaltliche Qualitätssicherung.

Die Erarbeitung eines Landschaftsplanes und das damit verbundene vertiefte Kennenlernen der Landschaft sind grundlegende Investitionen in eine zielgerichtete und nachhaltig umweltverträgliche Entwicklung der Gemeinde.

Die Vorteile des Landschaftsplans für die Gemeinde:

  • Übersicht über Natur und Landschaft des Lebensumfeldes
    Vielfach sind die Qualitäten von Natur und Landschaft den Bürgern und auch den Politikern in den jeweiligen Gemeinden kaum bekannt und bewusst. Der Landschaftsplan bringt sie ihnen nahe, indem er vorhandene Qualitäten veranschaulicht und Besonderheiten herausarbeitet.

  • Beitrag zur Identifikation, Verbesserung der Lebensqualität
    Der Landschaftsplan unterstützt die Identifikation der Einwohner mit dem Lebensumfeld. Schrittweise verbessert die Umsetzung des Landschaftsplans die Lebensqualität der Einwohner ganz konkret.

  • Unterstützung der Bauleitplanung und der Umweltprüfinstrumente
    Die Bauleitplanung und die Umweltprüfinstrumente sind auf Informationen zu Natur und Landschaft angewiesen. Der Landschaftsplan stellt sie zur Verfügung.

  • Verbesserung der Naturschutzarbeit in der Gemeinde
    Der Landschaftsplan ist Grundlage für die Naturschutzarbeit in der Gemeinde. Er stellt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes für die Fachbehörden und auch den ehrenamtlichen Naturschutz dar.

  • Aufzeigen und Unterstützung einer nachhaltigen Landnutzung
    Der Landschaftsplan setzt sich mit den Empfindlichkeiten von Natur und Landschaft auseinander und leitet daraus Empfehlungen für eine nachhaltige Landnutzung ab.

  • Grundlagen für die Erholungsplanung und Tourismusförderung
    Eine intakte Landschaft ist Grundlage für die Erholung in der Landschaft. Eine naturverträgliche Erholungsplanung sichert die Landschaftsqualität für das Landschaftserleben. Damit fördert der Landschaftsplan auch eine nachhaltige touristische Entwicklung.

  • Erleichterung von Stellungnahmen, Planungssicherheit
    Bei der Beurteilung von Planungen anderer Planungsträger als auch eigener kommunaler Planungen erleichtert ein Landschaftsplan die Entscheidungsfindung und schafft durch seine Aussagen Planungssicherheit.

  • Darstellung aller nutzungsgebundenen Flächen in der Gemeinde
    In der Gemeinde trifft eine Vielzahl an Flächennutzungen aufeinander. Neben dem im Flächennutzungsplan Darstellbaren können auch andere Flächenbindungen wie z.B. potentielle oder in Anspruch genommene Ausgleichsflächen für Eingriffe im Landschaftsplan dargestellt werden.“

Wir sind der Meinung, dass es höchste Zeit ist, dass die Gemeinde dieses wertvolle Planungsinstrument bei allen Vorhaben endlich nutzt.

 

3. Naturnahe, gebietsheimische standorttypische Bepflanzung
Bei den gemeindeeigenen öffentlichen Räumen sollte vermehrt auf eine naturnahe, gebietsheimische standort-typische Bepflanzung geachtet werden.

Unsere Gemeinde soll auch an den Straßen und den öffentlichen Plätzen Naturerlebnisse bieten. Wir wünschen uns gut gestaltete und gepflegte Pflanzinseln an den Gehwegen. Es sollte geprüft werden, ob nicht besser Büsche gepflanzt werden, statt schnell wachsender Bäume, die dann bald wieder entfernt werden müssen. Es ist sicher auch eine gute Sache, die Einrichtungen mit Nistkästen, Insektenhotels und Infotafeln aufzuwerten.

 

4. Unsere Parks

Unsere Parks sind attraktiv, vor allem der Schlosspark in Neckarhausen. Aber es könnte noch viel mehr getan werden, um sie zu einem beliebten Begegnungszentrum weiter zu entwickeln. Das gilt vor allem für den Park in Edingen, der mit seiner lieblosen Ausstattung eine recht leblose Ausstrahlung hat. Das muss nicht viel Geld kosten und könnte auch unseren örtlichen Vereinen, zum Beispiel dem Verein der Gartenfreunde, Gelegenheit geben, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Und warum soll in einem Park nicht eine Vogel-Voliere aufgestellt werden oder ein Schildkröten – Häuschen? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, um unsere Gemeinde auch bei den Parks lebenswerter zu machen.

 

5. Vorgarten-Gestaltung

Das Grün in unserer Gemeinde nimmt leider immer mehr ab. Jedem das Seine – aber müssen die schönsten grünen Vorgärten immer wieder zu Stellplätzen umgebaut werden? Ist es wirklich gut und richtig, dass kleine grüne Oasen zu Stein - „Gärten“ umgewandelt werden? Hier sollte mindestens das Gespräch gesucht werden.

Die Landesbauordnung (LBO), § 74 LBO, eröffnet hierzu eine Möglichkeit. Mit dieser Bestimmung kann die Gemeinde Anforderungen an die Gestaltung, Bepflanzung und Nutzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke durch eine Satzung festlegen.

 

6. Eine Baumschutzsatzung für unsere „Schönsten“

Die Stadt Mannheim hat sie. Und auch die Stadt Heidelberg hat sie: eine Baumschutz-Satzung für die schönsten Bäume in der Gemeinde. Auch in Edingen-Neckarhausen gibt es wunderschöne Solitärbäume, die nach Möglichkeit erhalten werden sollten. Die Satzung sollte dabei nicht nur verbieten, sondern auch Angebote darüber enthalten, was für den Baum und seinen Eigentümer getan werden kann, damit alle noch möglichst lange ihre Freunde an unseren „Schönsten“ haben.

 

7. Unsere Kleinode kennenlernen
Führungen und Aktionen in unseren Naturschutzgebieten

In unserer Gemeinde haben wir Kleinode von überregionaler Bedeutung für den Naturschutz – unsere Naturschutzgebiete. Was oft weniger bekannt ist: die Gebiete werden zwar vorrangig zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt eingerichtet, sie sollen aber auch den Menschen etwas bringen.

Deshalb werden wir das Regierungspräsidium Karlsruhe, das für die Naturschutzgebiete zuständig ist, bitten, sich hier mit Öffentlichkeitsarbeit und anderen Aktivitäten mehr zu engagieren. In Betracht kommen Führungen, Schulungen, Patenschaften und andere Aktionen, mit denen der einzigartige Wert dieser Gebiete vermittelt werden kann. Auch die Einrichtung von Beobachtungsstationen, von denen aus beobachtet und fotografiert werden kann, wurde schon erwogen und sollte umgesetzt werden.

 

8. Kein Genmais in Edingen- Neckarhausen

Bekanntlich hat es die Bundesregierung verpasst, sich bei der Europäischen Kommission für das Verbot des Pioneer Gentechnik Mais 1507 einzusetzen. Kein Mensch weiß sicher, welche Risiken mit dem Anbau dieser gentechnisch veränderten Maissorte verbunden sind. Schädlinge wie der Maiszünsler werden zwar erst abgewehrt, diese entwickeln aber mit der Zeit Resistenzen, so dass dann noch mehr Schädlingsbekämpfungsmittel als vorher notwendig werden, um den Befall zu verhindern. Das ist jedenfalls die Erfahrung in den USA, wo leider schon länger gentechnisch veränderte Organismen in der Nahrungsmittelproduktion vorkommen. Das wollen wir hier nicht.

Niemand weiß auch, welche Folgewirkungen der Kontakt mit Genmais etwa für Insekten, zum Beispiel für unsere Bienen, haben kann. Es gibt Untersuchungen, die Anlass zur größter Besorgnis auch hinsichtlich der sogenannten Sekundärwirkungen von Genmais geben.

Wir sind sicher, dass unsere Landwirte in Edingen-Neckarhausen dieses Teufelszeug nicht einsetzen werden. Dennoch schadet es sicher nicht, wenn wir unsere Meinung den Bauernverbänden, der Landwirtschaftsverwaltung und auch unseren Landwirten bekannt geben.